Ihr Jahresabschluss nach Handelsrecht ist betriebswirtschaft-liches Spiegelbild des vorangegangenen Jahres. Wir erstellen ihn zeitnah und besprechen sowohl die Details als auch die Konse-quenzen hieraus mit Ihnen.
Aussagekräftige Zahlen sind notwendig z.B. für Ihre zukünftigen Banken, für die eventuelle Veröffentlichung im Bundesanzeiger, für Geschäftspartner oder zukünftige Partner - und natürlich für Sie, auch als Planungsgrundlage.
Falls bei Ihrem Unternehmen nach Handelsgesetzbuch (HGB) die Notwendigkeit besteht, wird auch ein "Steuerlicher Abschluss" für das Finanzamt erstellt. Das ist der Fall, wenn z.B. Ansatz- und Bewertungsgrundsätze zwischen Handels- und Steuerrecht eine unterschiedliche Behandlung erfahren.
Bei sämtlichen Unternehmen, die zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind, ist zusätzlich die "Elektronische Bilanz" (sogenannte E-Bilanz) datenmäßig aufzubereiten und an das zuständige Finanzamt elektronisch zu übersenden. Dies gilt auch für Sonder- u. Ergänzungsbilanzen.
Wir erstellen den Jahresabschluss auf Grundlage Ihrer Finanzbuchhaltung und wählen für Sie dazu die sinnvolle Steuervariante. Auf Wunsch informieren wir Sie im Rahmen eines Herbstgesprächs vorab über wichtige Fakten und Entscheidungsalternativen.
Abschlüsse