Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, Betriebe, Selbständige, die auf Grundlage der erlassenen Schließungsverordnungen der Länder in Folge des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschef 'innen der Länder vom 28.10.2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Dezemberhilfe kann nur beantragt werden, wenn die Novemberhilfe beansprucht werden konnte. Das Antragsverfahren ist bis einschließlich 30.04.2021 möglich.
| Ternus & Spies StBG mbH |
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